Dürfen KI-Bilder aus rechtlicher Sicht verwendet werden?

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Das Bekanntwerden der technischen Vorzüge von KI-Bildgeneratoren wie Midjourney, DALL-E oder Adobe Firefly haben vielfach das Interesse geweckt, diese im Alltags- und Wirtschaftsleben einzusetzen. Entsprechend häufig stellen sich Nutzer der KI-Bildgeneratoren die Frage, ob von KI generierte Bilder aus rechtlicher Sicht überhaupt verwendet werden dürfen und wenn ja, was hierbei zu beachten ist. Dieser Beitrag möchte ein wenig Licht ins Dunkle bringen und einen groben Überblick über die aktuelle rechtliche Lage geben.

Dürfen KI-Bilder aus rechtlicher Sicht verwendet werden?

Jein. Pauschal lässt sich diese Frage leider nicht beantworten. Hier gibt es verschiedene Stolpersteine, die es gilt zu umschiffen:

  • KI-generierten Bildern kommt in der Regel kein urheberrechtlicher Schutz zu. Jeder Dritte kann das Bild kopieren und nachmachen.
  • Einem Kunden kann kein exklusives Recht an dem Bild übertragen werden.
  • KI-Bildgeneratoren regeln in ihren Nutzungsbedingungen, ob und wie ein Bild verwendet werden darf. Bitte Nutzungsbedingungen genau und vollständig lesen. Ggf. trifft man auf überraschende und/oder Showstopper Klauseln.
  • KI-generierte Bilder können gegen Rechte Dritter verstoßen. Die Möglichkeit, den Schaden an die KI-Betreiber weiterzugeben, ist theoretisch gegeben – faktisch könnte das aber schwierig werden.

Stehen Urheberrechte der Verwendung entgegen?

Nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz können bestimmten Werken wie bspw. Fotografien, Musikstücken, Gemälden etc. Urheberrechte zukommen. Einfach ausgedrückt führt das Urheberrecht an dem Werk dazu, dass dieses kein anderer nutzen darf. Tut er dies ohne entsprechende Erlaubnis dennoch können verschiedene Ansprüche bestehen, unter anderem auch Schadensersatzansprüche.

Voraussetzung, dass ein Urheberrecht entsteht, ist jedoch, dass eine persönliche geistige Schöpfung des Bearbeiters vorliegt, oder anders ausgedrückt, dass das Werk von einem Menschen geschaffen wurde. Daher steht auch Affen kein Urheberrecht zu. (Urteil zu Affen-Selfie: Affe hat kein Recht auf Copyright | tagesschau.de)

Ob KI-Inhalte nun als von einem Menschen geschaffen anzusehen sind, ist umstritten. Gute Gründe (und so sieht es auch die Mehrheit meiner Kollegen) sprechen aber dafür, dass jedenfalls bei den allermeisten KI-Inhalten kein Urheberrecht besteht. Die Inhalte gelten eher als von einer Maschine geschaffen.

Was bedeutet das nun?

Du solltest davon ausgehen, dass du kein Urheberrecht an den von dir generierten KI-Bildern hast. Das bedeutet, dass jeder diese Bilder aus deiner Veröffentlichung kopieren und selbst verwenden kann.

Hast du deinem Kunden die Übertragung der exklusiven Rechte an der Arbeit (in der KI-Bilder enthalten sind) vertraglich zugesagt, hast du ein Problem. Hier kann es helfen, wenn die KI-Bilder nur als Entwurf genommen werden und du diese weiter umgestaltest. Ist dein Input groß genug, besteht die Möglichkeit, dass Urheberrecht an der Arbeit erworben wird. Was “groß genug” ist, ist Frage des Einzelfalls. 

Auch die KI-Betreiber haben an den erstellten KI-Bildern keine Urheberrechte. Diese können dir also urheberrechtlich nicht verbieten, das Bild zu nutzen. Das heißt aber nicht, dass sie es dir nicht auch auf andere Weise verbieten könnten. Das bringt uns zu dem nächsten Punkt:

Was sagen die Nutzungsbedingungen?

Eine Nutzung der KI-Bildgeneratoren ist nur möglich, wenn du die Nutzungsbedingungen/AGB der KI-Betreiber akzeptierst. Ob und wie du die generierten Bilder verwenden kannst, wirst du dort finden. Oftmals wird zwischen kommerzieller und nicht kommerzieller Nutzung unterschieden. Auch gibt es sehr oft Unterschiede zwischen Bezahl- und Free-Version.

Bitte die Bedingungen genau und vollständig lesen: Bei einigen Tools finden sich zum Teil Klauseln, die nicht einzuhalten sind. So ist uns bspw. eine Klausel bekannt, nach der ein KI generiertes Bild sofort offline bzw. aus dem Verkehr zu nehmen ist, wenn dies der KI-Betreiber fordert. Dass das im Wirtschaftsleben und bei Veröffentlichung im Internet nicht so einfach darstellbar ist, versteht sich von selbst. Damit setzt man sich unter Umständen einem hohen Haftungsrisiko ggü. dem KI-Betreiber aus.

Rechte Dritter

Apropos Haftung: Wenn die Nutzungsbedingungen grünes Licht geben, ist dann eine Verwendung rechtlich unproblematisch?

Leider nein. Dass der KI-Betreiber mit der Verwendung einverstanden ist, heißt leider nicht, dass es auch jeder Dritte ist:

KI-Bildgeneratoren werden mit Trainingsdaten geschult. Diese Trainingsdaten sind vielfach urheberrechtlich, markenrechtlich oder sonst wie geschützt. Zwar stellt (so der aktuelle Stand der Rechtsprechung) dieses Training an sich in Deutschland keinen rechtlichen Verstoß dar, solange der Urheber dem nicht ausdrücklich widersprochen hat. Ob aber der Urheber dem Training widersprochen hat, kann der Nutzer nicht nachvollziehen. Genauso wenig, wie die Rechtslage in den USA oder in dem Land, in dem die KI trainiert wurde. 

Es besteht damit die Möglichkeit, dass jede Verwendung der generierten Inhalte eine Verwendung der Trainingsdaten ist, was unter Umständen rechtlich nicht zulässig ist. (Hinreichende Gerichtsurteile hierzu gibt es allerdings noch nicht und es ist derzeit eher unwahrscheinlich, dass man wegen einem derartigen Verstoß angegangen wird – aber nicht ausgeschlossen. Hier wird die Sachlage aktuell erst einmal in Klagen gegen die KI-Betreiber geklärt.)

Wahrscheinlicher ist das nachfolgende Risiko: KI-erstellte Bilder weisen eine zu große Ähnlichkeit zu den Trainingsdaten auf. Dies ist keine Seltenheit, selbst wenn man als Nutzer gar nicht im Sinn hat, ein bestimmtes Bild zu kopieren. Wird dann bewusst oder unbewusst ein KI-Bild verwendet, welches gegen (Urheber-) Rechte verstößt, können unangenehme Schadensersatzforderung folgen.

Mit diesem Problem hat sich auch schon die Süddeutsche Zeitung befasst. KI-Plagiate von Hollywood-Bildern: Sorge bei Filme-Machern wächst – Kultur – SZ.de (sueddeutsche.de))

Gut zu wissen: Dieses Problem ist selbst bei KI-Tools schon aufgetreten, die damit werben, ausschließlich lizenzierte oder gemeinfreie Inhalte als Trainingsdaten zu nutzen. Es ist also immer Vorsicht geboten.

Schließlich ist zu berücksichtigen, dass KI-erstellte Bilder ggf. das Recht am eigenen Bildnis bestimmter Personen verletzt. Ist auf dem KI-Bild (aufgrund einer Nähe zu Trainingsdaten) eine bestimmte Person identifizierbar, könnten dieser rechtlichen Ansprüche gegen die Verwendung zustehen.

Achtung

Viele KI-Tools bieten mittlerweile Übernahme der Haftungsrisiken an. Auch hier gilt: Nutzungsbedingungen genau lesen. Ggf. ist die Übernahme auf einen geringen Geldbetrag oder ein bestimmtes Land begrenzt. Sollte eine derartige Klausel zu finden sein, oder eine Haftung gar gänzlich ausgeschlossen sein, wird es schwierig, sich den Schaden beim KI-Betreiber zurückzuholen. Es ist zudem zu berücksichtigen, dass viele dieser Unternehmen im Ausland sitzen und sehr viele rechtliche Fragen diesbezüglich einfach bislang nicht geklärt sind.

Empfehlung

  • Bei Auftragsarbeiten immer vorher mit dem Kunden abklären, ob der Einsatz von KI gewünscht ist – mit allen Konsequenzen, wie Haftungsthemen und fehlenden Exklusivrechten. (Bitte auch vertraglich festhalten)
  • Idealerweise verknüpfst du die KI-Bilder mit eigenen Arbeiten und gestaltest diese um.
  • Nutzungsbedingungen der KI-Bildgeneratoren vollständig und genau lesen. Ist eine kommerzielle Nutzung danach möglich? Wird eine Haftung übernommen?
  • Generierte Bilder immer gegenchecken, ob hier Marken, Personen oder ähnliches identifizierbar sind.
  • Bei Prompts auf echte Personen / Kunstfiguren und besser auch auf Kunstwerke verzichten.

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